Kraftstoffkennzeichnungsträger nach EN 16942
für ZVA und ZVG 2 Zapfventile

Zur korrekten Kraftstoffzuordnung für jedes Fahrzeug an Tankstellen schreibt die EU-Richtlinie 2014/94/EU vor, dass Zapfsäule, Fahrzeug und Zapfventil mit einer vereinheitlichten Kraftstoffkennzeichnung versehen sind. Die Umsetzung erfolgt durch die EN 16942 : 2016.

Bis Herbst 2018 müssen alle Zapfpunkte in Europa mit der neuen Kraftstoffkennzeichnung versehen werden: